Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer - (G)GF - mittelständischer Unternehmen
Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ist schon seit vielen Jahren ein großes Thema, deren Bedeutung aber trotzdem zunimmt. Immer häufiger beschäftigen sich Unternehmen mit der Frage, wie sie Versorgungsverpflichtungen, insbesondere an Geschäftsführer und Vorstände, auslagern können. Gründe für die Auslagerung sind:
- Bilanzielle Optimierung: Die Pensionsrückstellungen belasten die Bilanz erheblich, was zu einer Verringerung der Eigenkapitalquote führen kann.
- Reduzierung von Risiken: Langfristige, nicht vollständig ausfinanzierte Pensionszusagen stellen ein erhebliches Insolvenzrisiko dar.
- Unternehmensverkauf/-nachfolge: Bei einem Verkauf oder einer Nachfolge möchten Käufer keine ungewissen Altlasten übernehmen, was den Unternehmenswert mindert.
- Senkung von Kosten: die Auslagerung kann die Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erheblich reduzieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Auslagerung. Für welches Modell sich ein Unternehmen entscheiden kann, hängt von der finanziellen Zielsetzung und der steuerlichen Gestaltung ab. Auch sind arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten. Mögliche Modelle der Auslagerung:
- Pensionsfonds: Die Verpflichtungen werden auf einen externen Pensionsfonds übertragen. Das Unternehmen bleibt zwar oft in der Nachhaftung, das Risiko kann aber durch eine versicherungsförmige Durchführung und einen etablierten Anbieter minimiert werden.
- Rentnergesellschaft (z.B. GmbH): Es wird eine eigene Gesellschaft gegründet oder eine bestehende genutzt, auf die die Pensionsverpflichtung übertragen wird. Anschließend wird diese Gesellschaft an einen externen Dritten veräußert, wodurch die Verpflichtung an das Unternehmen entfällt.
Wichtige Aspekte bei der Auslagerung
- Nachhaftung: Bei der Auslagerung auf einen Pensionsfonds behält das auslagernde Unternehmen in der Regel eine subsidiäre Nachhaftung.
- Finanzierung: Es muss sichergestellt werden, dass die Pensionsverpflichtungen adäquat und auf Dauer finanziert werden können.
- Rechtliche und steuerliche Prüfung: Es ist eine umfassende Prüfung der gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Auswirkungen notwendig, insbesondere um Risiken wie verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
Fazit
Auslagerungen frühzeitig angehen und Unterstützung holen. Der Handlungsdruck entsteht leider viel zu oft aus dem Ignorieren des Problems. Die Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten muss nicht immer kompliziert sein. Die Wahl des richtigen Auslagerungsmodells hängt vom individuellen Einzelfall ab, einschließlich des benötigten Kapitalvolumens und der Risikobereitschaft des Unternehmens. Ein Blick in die individuelle Versorgungshistorie ist dabei allerdings unerlässlich.
Fakt ist aber auch: eine Pensionszusage ist bei richtiger Gestaltung und kongruenter Ausfinanzierung ein sinnvolles Instrument der Vorsorge mit steuerlicher Förderung.
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