Pensionszusage
Geschäfts­führer

Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer - (G)GF - mittelständischer Unternehmen

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (im folgenden GGF) sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie müssen daher für ihr Alter selbst vorsorgen.

Eine besondere Herausforderung  dabei: aufgrund ihrer dualen Rolle als Gesellschafter und Geschäftsführer müssen maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden, die sowohl den unternehmerischen als auch den persönlichen Zielen gerecht werden.

Diagramm, das ein Unternehmen, seinen Geschäftsführer und einen Rententräger zeigt. Es veranschaulicht zwei Möglichkeiten der Pensionszusage: direkte Finanzierung durch das Unternehmen oder Finanzierung durch einen externen Anbieter, wobei die Pfeile den Fluss der Beiträge und Leistungen anzeigen.

Aktuelle Trends

In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen erheblich verändert. Traditionelle Altersvorsorgemodelle wie Direktzusagen stehen immer häufiger auf dem Prüfstand. Viele Unternehmen sehen sich mit steigenden Anforderungen an die finanzielle Absicherung sowie mit Risiken durch Niedrigzinsen und veränderte steuerliche Regelungen sowie Rechtsprechung konfrontiert.

  • Gesetzliche Rente = meist unzureichend

  • Steuerliche Vorteile clever nutzen
  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden
  • Tantiemenumwandlung steuerbegünstigt
  • Nachfolgeplanung nicht verschlafen

Checkliste zur Einrichtung einer Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Pensionszusage erfüllt Zivilrechtliche Wirksamkeit

  • Ist der GGF vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) befreit?
  • Liegt ein wirksamer Gesellschafter-Beschluss vor?

Pensionszusage erfüllt steuerliche Wirksamkeit (im Rahmen des § 6a EStG)

  • Besteht ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung
  • Ist die Pensionszusage schriftlich erteilt und dem Grunde und der Höhe nach eindeutig
    formuliert?
  • Liegen keine steuerlich unzulässigen Vorbehalte und steuerrechtlicher Status vor?

Pensionszusage erfüllt steuerliche Wirksamkeit (im Rahmen des § 8 KStG)

  • Liegt keine Überschuldung des Unternehmens im insolvenzrechtlichen Sinn vor?
  • Wurde die PENSIONSZUSAGE gegenüber beherrschenden GGF (bGGF) klar und im
    Voraus schriftlich erteilt?

Pensionszusage erfüllt Probe- bzw. Wartezeit

  • Probezeit des Gesellschafter-Geschäftsführers von 2-3 Jahren, sofern keine Vortätigkeit.
  • Bestehen der GmbH 5 Jahre, sofern keine Rechtsformwechsel
  • Ist die Erdienbarkeit erfüllt (Pensionszusage vor Vollendung des 60. Lebensjahres und
    10 Jahre zwischen Zusage Erteilung und frühestmöglicher Inanspruchnahme der
    Altersleistung. Außer es handelt sich um eine „echte“ Entgeltumwandlung.
    Bei nicht beh. GGF sind alternativ mindestens ein Zeitraum von 3 Jahren zwischen
    Zusageerteilung und frühestmöglicher Inanspruchnahme der Altersleistung sowie
    mindestens 12 Jahre Betriebszugehörigkeit ausreichend)?
Ein lächelnder Geschäftsführer in blauem Hemd und Krawatte hält ein Klemmbrett in einem modernen, hellen Büro mit Glaswänden, während drei Kollegen an einem Tisch im Hintergrund über Pensionszusagen diskutieren.

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